Erhöhung der Zinssätze beim Finanzamt office Oktober 17, 2022

Erhöhung der Zinssätze beim Finanzamt

Aufgrund des kürzlich durch Beschluss des EZB-Rates um 0,75 Prozentpunkte erhöhten Leitzinssatzes hat die Finanz die Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen erhöht.

Der Basiszinssatz beträgt nun 0,63 Prozent. Daraus ergibt sich mit Wirksamkeit ab 14.9.2022 ein Zinssatz von 2,63% (bisher 1,88%) beim Finanzamt für

  • Stundungszinsen
  • Aussetzungszinsen
  • Anspruchszinsen
  • Beschwerdezinsen
  • Umsatzsteuerzinsen

Wann werden diese Zinsen verrechnet?

Stundungszinsen
Auf Ansuchen kann das Finanzamt für die Entrichtung von Abgaben, bei denen eine zwangsweise Einbringung in Frage kommt, Zahlungserleichterungen (Stundung oder Entrichtung von Raten) bewilligen, wenn die sofortige Bezahlung der Steuer für den Unternehmer mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben nicht gefährdet wird.

Aussetzungszinsen
Im Fall einer Beschwerde gegen einen Abgabenbescheid gibt es die Möglichkeit, die Zahlung des strittigen Abgabenbetrages vorerst auszusetzen. Sollte der Beschwerde nicht stattgegeben werden, so ist der strittige Betrag nachzuzahlen. Für die Dauer der Aussetzung werden Zinsen verrechnet.

Anspruchszinsen
Für Körperschaft- bzw. Einkommensteuernachzahlungen sind Anspruchszinsen an das Finanzamt zu entrichten, wenn die Nachzahlung nicht bis spätestens 30.9. des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruches folgenden Jahres erfolgt ist. Körperschaft- bzw. Einkommensteuerguthaben werden ebenso ab dem 1.10. des Folgejahres vom Finanzamt verzinst.

Beschwerdezinsen
Wurden bescheidmäßig vorgeschriebene Abgaben zunächst entrichtet und ergibt sich aufgrund einer Beschwerde gegen den Bescheid, dass keine bzw. eine geringere Zahlung zu leisten gewesen wäre, und ergibt sich damit eine Abgabengutschrift, werden über Antrag für Zeiträume Beschwerdezinsen gutgeschrieben.

Umsatzsteuerzinsen
Damit werden Gutschriften und Nachzahlungen bei Umsatzsteuer-Voranmeldungen und bei Umsatzsteuer-Jahressteuererklärungen verzinst.

Unternehmensgründung

Erstellung von Planungs- und Wirtschaftlichkeitsrechnungen mit Finanzierungsberatung
Rechtsformberatung
Beratung bei Gesellschaftsverträgen und diversen sonstigen Verträgen
(Mietverträge, etc.)
Hilfestellung bei Behördenwegen (Gewerbebehörde, Finanzamt, Sozialversicherung)
Unterstützung bei Förderungsansuchen
Finanzierungsberatung und Verhandlungen mit Banken

Rechnungswesen

Führung der laufenden Buchhaltung
(Hauptbuch, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, Mahnwesen, Einnahmen- Ausgabenrechnung)
Lohnverrechnung, Kostenrechnung, Anlagenbuchhaltung
Bilanzerstellung (Handels- und Steuerbilanz)

Steuerberatung

Steuergestaltung und Steuerplanung
Erstellung der Steuererklärungen
Laufende Vertretung vor den Abgabenbehörden sowie bei Betriebsprüfungen
Fragen des internationalen Steuerrechts

Unternehmensberatung

Kostenrechnung
Planungsrechnungen (Budgetrechnung und Finanzplanung)
Investitionsrechnungen als Entscheidungshilfe
Unternehmenssanierung

Erstellung von Gutachten

in zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten
Unternehmensbewertung
Betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Fachgutachten