Meldepflichten von digitalen Plattformbetreibern office Juni 19, 2023

Meldepflichten von digitalen Plattformbetreibern

Seit dem 1.1.2023 ist in Österreich das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DMPG) in Kraft, das umfassende Meldepflichten für Plattformbetreiber ab 1.1.2023 vorsieht. Dabei werden Informationen zwischen den EU-Mitgliedstaaten automatisch ausgetauscht.

Vom DMPG sind digitale Plattformbetreiber erfasst, die ihren Sitz oder Ort der Geschäftsleitung in Österreich haben. Als Plattform ist jegliche Software, Webseite oder Anwendung zu verstehen, die es Anbietern (Verkäufern) ermöglicht, mit Kunden (Nutzern der Plattform) in Verbindung zu stehen und relevante Tätigkeiten direkt oder indirekt über diese Plattform auszuüben. Verkauft ein einzelner Anbieter im eigenen Onlineshop unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung, ist dieser Onlineshop keine Plattform im Sinne des DMPG.

Für das DMPG relevante Tätigkeiten sind:

  • Verkauf von körperlichen Waren (digitale Inhalte, wie z.B. Kryptowährungen, sind nicht erfasst)
  • Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen
  • Persönliche Dienstleistungen, die von natürlichen Personen erbracht werden, sowohl online als auch offline
  • Vermietung von Verkehrsmitteln (auch von landwirtschaftlichen Fahrzeugen)

Der Vertrag zwischen dem Verkäufer und der Plattform muss elektronisch über die Plattform abgeschlossen werden und auch die Zahlung direkt oder indirekt über die Plattform erfolgen. Erfolgt die Zahlung in bar oder per Überweisung, stellt dies keine relevante Tätigkeit dar. Plattformbetreiber im Sinne des DMPG müssen sich innerhalb eines Monats ab Beginn der Tätigkeit registrieren.

Meldepflichtige Daten

Plattformbetreiber haben folgende Daten von jedem Verkäufer zu erheben und spätestens bis Jänner des nächsten Kalenderjahres elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln, wobei Warenverkäufer mit weniger als 30 Verkäufen und weniger als € 2.000 Vergütung pro Jahr nicht erfasst werden müssen:

  • Persönliche Daten des Verkäufers (Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer)
  • Ansässigkeitsstaaten des Verkäufers
  • Gezahlte sowie gutgeschriebene Vergütungen pro Quartal
  • Einbehaltene Steuern, Gebühren und Provisionen pro Quartal
  • Bei Vermietung und Verpachtung sind weitere Informationen bezüglich der jeweiligen Immobilien anzugeben (Anschrift, Grundbucheintrag, etc.)

Die Meldepflicht besteht seit 1.1.2023 und pro Kalenderjahr. Plattformbetreiber müssen daher erstmalig bis 31.1.2024 Informationen über Verkäufer des Jahres 2023 melden.

Strafen

Das DPMG sieht bei Verstößen hohe Geldstrafen vor, welche im Falle von grober Fahrlässigkeit bis zu € 100.000 und im Falle von Vorsatz bis zu € 200.000 betragen können.

Unternehmensgründung

Erstellung von Planungs- und Wirtschaftlichkeitsrechnungen mit Finanzierungsberatung
Rechtsformberatung
Beratung bei Gesellschaftsverträgen und diversen sonstigen Verträgen
(Mietverträge, etc.)
Hilfestellung bei Behördenwegen (Gewerbebehörde, Finanzamt, Sozialversicherung)
Unterstützung bei Förderungsansuchen
Finanzierungsberatung und Verhandlungen mit Banken

Rechnungswesen

Führung der laufenden Buchhaltung
(Hauptbuch, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, Mahnwesen, Einnahmen- Ausgabenrechnung)
Lohnverrechnung, Kostenrechnung, Anlagenbuchhaltung
Bilanzerstellung (Handels- und Steuerbilanz)

Steuerberatung

Steuergestaltung und Steuerplanung
Erstellung der Steuererklärungen
Laufende Vertretung vor den Abgabenbehörden sowie bei Betriebsprüfungen
Fragen des internationalen Steuerrechts

Unternehmensberatung

Kostenrechnung
Planungsrechnungen (Budgetrechnung und Finanzplanung)
Investitionsrechnungen als Entscheidungshilfe
Unternehmenssanierung

Erstellung von Gutachten

in zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten
Unternehmensbewertung
Betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Fachgutachten