Gewinnplanung beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner office November 19, 2022

Gewinnplanung beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner

Zu Jahresende ist es ratsam nochmals zu prüfen, ob sämtliche Möglichkeiten, das steuerliche Ergebnis zu optimieren, ausgeschöpft wurden. Wir haben für Sie einige Steuerspartipps zusammengestellt.

Dispositionen
Einnahmen-Ausgaben-Rechner können durch Vorziehen von Ausgaben und Verschieben von Einnahmen ins nächste Jahr den Gewinn optimieren. Dabei ist zu beachten, dass regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (wie etwa Mietaufwände), die 15 Tage vor oder nach dem Jahresende bezahlt werden, dem Jahr zuzurechnen sind, zu dem sie wirtschaftlich gehören.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren Anlagegütern können als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn diese Kosten € 800 netto (Wert bis 2022) nicht übersteigen. Ab 2023 wird dieser Grenzwert auf € 1.000 erhöht.

Ausnützung von Abschreibungsmöglichkeiten
Für einige Wirtschaftsgüter besteht die Möglichkeit, anstatt der „herkömmlichen“ linearen Abschreibung, die degressive Abschreibung geltend zu machen. Diese Form der Abschreibung erfolgt nach einem unveränderlichen Prozentsatz von höchstens 30% vom jeweiligen (Rest-)Buchwert.
Zudem ist für Gebäude eine beschleunigte Abschreibung vorgesehen. Im ersten Jahr in Höhe des Dreifachen und im zweiten Jahr in Höhe des Zweifachen des gesetzlich vorgesehen Prozentsatzes. Darüber hinaus entfällt im ersten Jahr die Halbjahres-Abschreibung bei Gebäuden, sodass selbst bei Anschaffung in der zweiten Jahreshälfte 2022 noch die „volle“ 3-fache Jahresabschreibung im Jahr 2022 geltend gemacht werden kann.

Gewinnfreibetrag
Einen Gewinnfreibetrag können natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften je nach Gewinnhöhe gestaffelt, bis zu einer Höhe von insgesamt maximal € 45.950 in Anspruch nehmen. Neben dem Grundfreibetrag – für Gewinne bis € 30.000 – kann für darüberhinausgehende Gewinne ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden.
Voraussetzung für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag ist, dass im selben Kalenderjahr begünstigte Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren bzw. bestimmte Wertpapiere angeschafft werden.

Investitionsfreibetrag ab 2023
Ab dem Jahr 2023 besteht die Möglichkeit, bei der Anschaffung/Herstellung von bestimmten Wirtschaftsgütern einen Investitionsfreibetrag geltend zu machen. Dieser Investitionsfreibetrag beträgt 10% oder 15% (Bereich Ökologisierung) der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Gerne schaffen wir eine optimale Lösung für Ihre individuelle Entscheidungssituation im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs. Unter Umständen ist auch eine Verschiebung der Investition ins Jahr 2023 aufgrund des neuen Investitionsfreibetrages sinnvoll.

Unternehmensgründung

Erstellung von Planungs- und Wirtschaftlichkeitsrechnungen mit Finanzierungsberatung
Rechtsformberatung
Beratung bei Gesellschaftsverträgen und diversen sonstigen Verträgen
(Mietverträge, etc.)
Hilfestellung bei Behördenwegen (Gewerbebehörde, Finanzamt, Sozialversicherung)
Unterstützung bei Förderungsansuchen
Finanzierungsberatung und Verhandlungen mit Banken

Rechnungswesen

Führung der laufenden Buchhaltung
(Hauptbuch, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, Mahnwesen, Einnahmen- Ausgabenrechnung)
Lohnverrechnung, Kostenrechnung, Anlagenbuchhaltung
Bilanzerstellung (Handels- und Steuerbilanz)

Steuerberatung

Steuergestaltung und Steuerplanung
Erstellung der Steuererklärungen
Laufende Vertretung vor den Abgabenbehörden sowie bei Betriebsprüfungen
Fragen des internationalen Steuerrechts

Unternehmensberatung

Kostenrechnung
Planungsrechnungen (Budgetrechnung und Finanzplanung)
Investitionsrechnungen als Entscheidungshilfe
Unternehmenssanierung

Erstellung von Gutachten

in zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten
Unternehmensbewertung
Betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Fachgutachten