Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages und Erhöhung der Dienstgeberabgabe office Dezember 19, 2023

Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages und Erhöhung der Dienstgeberabgabe

Das am 21.11.2023 beschlossene Budgetbegleitgesetz 2024 bringt ein Maßnahmenbündel zur Stärkung der Unternehmen und Anreize für Arbeitgeber.

Dienstgeberabgabe

Die Dienstgeberabgabe soll Wettbewerbsvorteile von Dienstgebern, die mehrere geringfügige Beschäftigte statt vollversicherter Personen beschäftigen, ausgleichen. Die Beschäftigung von mehreren geringfügig Beschäftigten soll nicht günstiger sein als der Einsatz von vollversicherten Dienstnehmern. In der Dienstgeberabgabe wurde aber der Arbeitslosenversicherungsbeitrag mit insgesamt 3,05% nicht berücksichtigt. Dadurch kam es zu einer Differenz zwischen der Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte und den regulären Dienstgeberbeiträgen. Diese Differenz wurde nun durch das Budgetbegleitgesetz beseitigt. Die Dienstgeberabgabe wird um 3 % erhöht, nämlich von 16,4 % auf 19,4 %. Diese Mehreinnahmen sollen der Arbeitslosenversicherung und dem Insolvenzentgeltfond zukommen.

Das Gesetz sieht im Gegenzug zur Anhebung der Dienstgeberabgabe eine Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags vor. Dieser Beitrag wird um 0,1 Prozentpunkte auf 5,9 % abgesenkt. Für Lehrlinge beträgt der Beitrag künftig 2,3 %. Damit werden die Lohnnebenkosten gesenkt, was zu einer Entlastung des Faktors Arbeit führt. Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag wird dabei nur für jene Dienstnehmer gesenkt, die keine Niedrigverdiener sind.

Förderung von Heizungstausch und thermischen Sanierungen
Darüber hinaus sieht das Budgetbegleitgesetz die Förderung von Heizungstausch und thermischen Sanierungen von Gebäuden vor. Der aktuell bestehende Förderrahmen 2023 bis 2026 wird um ein Jahr auf 2027 verlängert und um ca. € 500 Millionen ausgeweitet. Mit diesen Förderungen wird der schrittweise Ersatz fossiler Heizanlagen betrieben und der Anschluss an Fernwärme ausgebaut.

Hinweis: Sollten Sie von den neuen Regelungen betroffen sein, empfehlen wir die frühzeitige Planung und umfassende Beratung, da bei Änderungen von Pflichtabgaben sowie Förderungen neben sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen immer auch steuerrechtliche Probleme zu lösen sind.

Unternehmensgründung

Erstellung von Planungs- und Wirtschaftlichkeitsrechnungen mit Finanzierungsberatung
Rechtsformberatung
Beratung bei Gesellschaftsverträgen und diversen sonstigen Verträgen
(Mietverträge, etc.)
Hilfestellung bei Behördenwegen (Gewerbebehörde, Finanzamt, Sozialversicherung)
Unterstützung bei Förderungsansuchen
Finanzierungsberatung und Verhandlungen mit Banken

Rechnungswesen

Führung der laufenden Buchhaltung
(Hauptbuch, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, Mahnwesen, Einnahmen- Ausgabenrechnung)
Lohnverrechnung, Kostenrechnung, Anlagenbuchhaltung
Bilanzerstellung (Handels- und Steuerbilanz)

Steuerberatung

Steuergestaltung und Steuerplanung
Erstellung der Steuererklärungen
Laufende Vertretung vor den Abgabenbehörden sowie bei Betriebsprüfungen
Fragen des internationalen Steuerrechts

Unternehmensberatung

Kostenrechnung
Planungsrechnungen (Budgetrechnung und Finanzplanung)
Investitionsrechnungen als Entscheidungshilfe
Unternehmenssanierung

Erstellung von Gutachten

in zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten
Unternehmensbewertung
Betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Fachgutachten